Vermissen Sie ein Stichwort ? Mit diesem Formular können Sie uns Ihre Vorschläge melden.
Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
Hinweis: die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten, die der Europäischen Union angehören, Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird.
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat.
Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.
40,90
§ 32 Waffengesetz (WaffG) Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Stand: 06.08.2012
Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen den Europäischen Feuerwaffenpass aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.